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[vc_cta h2=“Strafprozessvollmacht“ add_button=“bottom“ btn_title=“Vollmacht downloaden“ btn_style=“flat“ btn_shape=“square“ btn_color=“violet“ btn_align=“center“ btn_link=“url:http%3A%2F%2Frechtsanwaeltin-schulz.de%2Fwordpress%2Fwp-content%2Fuploads%2F2018%2F08%2FStrafprozessvollmacht.pdf|||“]Für sämtliche strafrechtlichen Angelegenheiten.

 [/vc_cta][vc_cta h2=“Allgemeine Vollmacht“ add_button=“bottom“ btn_title=“Vollmacht downloaden“ btn_style=“flat“ btn_shape=“square“ btn_color=“violet“ btn_align=“center“ btn_link=“url:http%3A%2F%2Frechtsanwaeltin-schulz.de%2Fwordpress%2Fwp-content%2Fuploads%2F2018%2F08%2FAllg.-Vollmacht.pdf|||“]Für zivil- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.

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Sie können die Vollmacht unterzeichnet per E-Mail, Fax, postalisch oder persönlich einreichen. Bitte füllen Sie die Vollmachten soweit es Ihnen möglich ist aus, ohne Streichungen vorzunehmen.

Die Vollmachten sind sehr allgemein und umfassend gehalten, damit eine Vielzahl an Tätigkeiten umfasst ist. Die Vollmacht geht regelmäßig über das eigentliche Mandat hinaus. Bitte nehmen Sie gleichwohl keine Streichungen vor. Die Vollmacht dient zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung gegenüber der Ermittlungsbehörde bzw. der Gegenseite und wird durch Ihre Mandatierung beschränkt.

Entscheidend ist der Umfang Ihres Auftrages und nicht der Inhalt der Vollmachtsurkunde.

Sollten Sie hierzu noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

 

 

[vc_cta h2=“Beratungshilfeformular“ add_button=“bottom“ btn_title=“Beratungshilfeformular downloaden“ btn_style=“flat“ btn_shape=“square“ btn_color=“violet“ btn_align=“center“ btn_link=“url:https%3A%2F%2Fjustiz.de%2Fformulare%2Fzwi_bund%2FagI1.pdf|||“]Für Mandanten, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die mit einer Beratung oder Mandatierung verbundenen Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen zu können, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Hinweisblatt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beratungshilfe nicht für die Verteidigung in einem Strafverfahren, sondern lediglich für die diesbezügliche Beratung gewährt werden kann. Selbiges gilt für die Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung und für gerichtliche Anträge im Strafvollzug. 

Der Link verweist auf eine externe Website. 

 [/vc_cta][vc_cta h2=“Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ add_button=“bottom“ btn_title=“PKH-/VKH-Formular downloaden“ btn_style=“flat“ btn_shape=“square“ btn_color=“violet“ btn_align=“center“ btn_link=“url:https%3A%2F%2Fjustiz.de%2Fformulare%2Fzwi_bund%2Fzp1a.pdf|||“]Für Mandanten, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die mit einem Prozess bzw. einem gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten selbst zu tragen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH).

Bitte reichen Sie das Formular zeitnah

  • ausgefüllt und unterzeichnet
  • postalisch oder persönlich
  • mit sämtlichen Anlagen

ein.

Der Link verweist auf eine externe Website. 

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