Verkehrsvertragsrecht
Für den Kauf, die Finanzierung (Darlehen, Leasing), die Vermietung, die Reparatur und das Tuning von Fahrzeugen gelten grundsätzlich die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts, des Kaufrechts, des Darlehensrechts und des Werkvertragrechts. Es gibt aber einige Besonderheiten (Quelle: Wikipedia).
Grundsätzlich sind Ansprüche gegen den Vertragspartner geltend zu machen. Etwas anderes gilt bei einer sog. Herstellergarantie.
Ich berate Sie hier – wie im allgemeinen Vertragsrecht – hinsichtlich aller in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche.