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Verkehrsrecht

»Sie hatten einen Verkehrsunfall und müssen sich nun mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen?«

Das Verkehrsrecht gliedert sich in das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrsunfallrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

Zu den beiden letztgenannten Themenfeldern finden Sie weitere Informationen auf meiner Homepage

www.strafverteidigerin-schulz.de
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicheurng Ihre Rechtsanwaltskosten.

Hier geht es insbesondere um:

  • Abstandsverstoß
  • Bußgeldbescheid
  • Fahrverbot
  • Führerscheinangelegenheit
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Ordnungswidrigkeit
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheitsfahrt, d.h. Fahren unter Einfluss von Betäubugsmitteln bzw. Alkohol
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Verkehrszivilrecht 

Das Verkehrszivilrecht ist ein Bereich innerhalb des Verkehrsrechts. Es umfasst vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Für beide Bereiche gelten die grundsätzlichen Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten (Quelle: Wikipedia).

Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallabwicklung

Sie hatten einen Verkehrsunfall und müssen sich nun wegen der Schäden mit Ihrer Vollkaskosversicherung oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen? Ich helfe Ihnen dabei, die Schadensregulierung auf Augenhöhe mit der entsprechenden Versicherung durchzuführen.

Neben den allgemeinen Regelungen des Schadensersatzrechts der §§ 823 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) treten einige Sonderregelungen des StVG (Straßenverkehrsgesetz) und des VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls können sich Schadensersatzansprüche aus allen drei Gesetzen ergeben (Quelle: Wikipedia).

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu. Insbesondere gehören hierzu:

  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • allgemeine Kostenpauschale
  • andere Sachschäden
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkosten
  • Entsorgungskosten
  • An- und Abmeldekosten

Ein juristischer Laie ist mit der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls schnell überfordert. Die Regulierung ist zeitaufwendig. Sie sehen sich mit der Versicherung einem Gegner gegenüber, der – im Gegensatz zu Ihnen – täglich mit der Materie konfrontiert ist.

Bei sog. Bagatellschäden, das sind Schäden bis ca. 750,00 Euro reicht für die Schadensregulierung in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Ist der Schaden höher, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen zu tragen. 

Wichtige Information für Sie:

Im Falle eines unverschuldeten Verehrsufalls sind die Ihnen anfallenden Rechtsanwaltskosten ein Teil des Schadens, d.h. sie sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu zahlen. 

Verkehrsvertragsrecht

Für den Kauf, die Finanzierung (Darlehen, Leasing), die Vermietung, die Reparatur und das Tuning von Fahrzeugen gelten grundsätzlich die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts, des Kaufrechts, des Darlehensrechts und des Werkvertragrechts. Es gibt aber einige Besonderheiten (Quelle: Wikipedia).

Grundsätzlich sind Ansprüche gegen den Vertragspartner geltend zu machen. Etwas anderes gilt bei einer sog. Herstellergarantie.

Ich berate Sie hier – wie im allgemeinen Vertragsrecht – hinsichtlich aller in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche.

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