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Zivilrecht

»Ich unterstütze Sie bei Streitigkeiten im privaten Rechtsverkehr«
»Ich prüfe für Sie Verträge und helfen Ihnen Ihre Ansprüche geltend zu machen oder (vermeintliche) Ansprüche Ihres Vertragspartners abzuwehren.«

Im Zivilrecht berate und vertrete ich Sie vor allem im Rahmen des Vertragsrechts. Zu den wichtigsten Vertragstypen gehören:

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand. Kaufgegenstände können Sachen, Rechte, Forderungen oder sonstige vermögenswerte Positionen sein. Im synallagmatischen Verhältnis dazu steht die Kaufpreiszahlung. Der Kaufvertrag ist in der Wirtschaft das häufigste Umsatzgeschäft (Quelle: Wikipedia).

Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beim Dienstvertrag wird in Abgrenzung zum Werkvertrag der Dienst und nicht der Erfolg geschuldet (Quelle: Wikipedia).

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) einer Leistung geschuldet (Quelle: Wikipedia).

Darlehensvertrag

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn; englisch loan) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren (Quelle: Wikipedia). 

Zu meiner Tätigkeit gehört insbesondere:

  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen (z.B. Kauf-, Werk-, Dienst-, Darlehensverträge)
  • Rücktritt, Kündigung und Widerruf bestehender Verträge
  • Durchsetzung von Vertragsforderungen und Geltendmachung von Gewährleistung und Garantie

Zu meinen Tätigkeiten im Vertragsrecht bzw. allgemeinen Zivilrecht gehören auch:

  • Geltendmachung von Fluggastrechten (Flugverspätung/Flugannullierung)
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeld (auch aus Straftaten)
  • Geltendmachung und Abwehr (strafbewehrter) Unterlassungsansprüche
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