1. Außergerichtliche Zahlungsaufforderung
Ihre ausstehenden Zahlungen werden von mir zunächst im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens durch den Ausspruch einer anwaltlichen Zahlungsaufforderungen geltend gemacht. Ihr Schuldner soll damit letztmalig dazu aufgefordert werden, die Außenstände zu begleichen. Für den Fall, dass eine Zahlung auch nach der anwaltlichen Mahnung nicht erfolgt, werden zugleich gerichtliche Schritte angekündigt. Sollten Einwände gegen die geltend gemachte Forderung erhoben werden, werde ich mich mit diesen Einwänden selbstverständlich bereits in diesem Stadium auseinandersetzen und das Bestehen der Forderung prüfen und gegenüber dem Schuldner darlegen. Es erfolgt insofern keine blinde Einleitung des gerichtlichen Verfahrens, wodurch Kosten für Sie entstehen. Erst, wenn ich zu dem Entschluss komme, dass die Forderung rechtlichen Bestand hat, wird diese selbstverständlich effektiv und zielführend gerichtlich geltend gemacht.