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Inkasso und Forderungsmanagement

»Ich sorge dafür, dass Ihre Forderungen bei Zahlungsverzug schnell und einfach durchgesetzt werden«

Gerade Unternehmen leiden unter dem lästigen, zeitaufwendigen und bürokratischen Aufwand des Forderungseinzugs. Durch die Beauftragung meiner Kanzlei vermeiden Sie diesen Aufwand, optimieren Ihren Forderungseinzug und können sich voll und ganz den wichtigen Dingen - Ihrem Tagesgeschäft - widmen und brauchen sich nicht mit zahlungsunwilligen Kunden herum ärgern.

1. Außergerichtliche Zahlungsaufforderung

Ihre ausstehenden Zahlungen werden von mir zunächst im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens durch den Ausspruch einer anwaltlichen Zahlungsaufforderungen geltend gemacht. Ihr Schuldner soll damit letztmalig dazu aufgefordert werden, die Außenstände zu begleichen. Für den Fall, dass eine Zahlung auch nach der anwaltlichen Mahnung nicht erfolgt, werden zugleich gerichtliche Schritte angekündigt. Sollten Einwände gegen die geltend gemachte Forderung erhoben werden, werde ich mich mit diesen Einwänden selbstverständlich bereits in diesem Stadium auseinandersetzen und das Bestehen der Forderung prüfen und gegenüber dem Schuldner darlegen. Es erfolgt insofern keine blinde Einleitung des gerichtlichen Verfahrens, wodurch Kosten für Sie entstehen. Erst, wenn ich zu dem Entschluss komme, dass die Forderung rechtlichen Bestand hat, wird diese selbstverständlich effektiv und zielführend gerichtlich geltend gemacht.

2. Gerichtliche Durchsetzung

Sollte eine Zahlung auf meine außergerichtliche Zahlungsaufforderung nicht erfolgen, wird die Forderung unmittelbar und ohne Zeitverzug im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens oder des Klageverfahrens geltend gemacht.

a) Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtlich Mahnverfahren ist ein effektives Mittel, um schnell und kostengünstig an einen Vollstreckungsbescheid – einen gerichtlichen Titel – zu gelangen. Mit diesem Titel kann dann die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners betrieben werden.

b) Gerichtliches Klageverfahren 

Legt der Schuldner im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein oder ist von Vornherein mit Einwänden gegen die geltend gemachte Forderung zu rechnen, ist ein „normales“ gerichtliches Klageverfahren durchzuführen. Dieses endet mit einem Urteil, aus dem wiederum die Zwangvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners betrieben werden kann. 

3. Zwangsvollstreckung

Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Titels gegen den Schuldner schließt sich die Zwangsvollstreckung an.

Durch eine vorherige Prüfung der Bonität des Schuldners kann abgewogen werden, ob die Zwangsvollstreckung zweckmäßig ist oder davon zu diesem Zeitpunkt abgesehen werden sollte. In Bezug auf die Zwangsvollstreckung stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher hat sich die umgangssprachlich genannte Pfändung des Kontos als sehr effektiv erwiesen, um schnellstmöglich Zahlungen auf die Forderung zu erhalten. Gepfändet werden können darüberhinaus auch Forderungen gegenüber Dritten (z.B. Banken, Vermietern, Versicherungen, Drittunternehmern etc.).

Wichtige Information für Sie:

Befindet sich Ihr Schuldner bereits mit der Zahlung in Verzug, sind sämtliche Rechtsanwaltskosten als sog. Verzugsschaden erstattungsfähig. Dies werde ich bei der Geltendmachung Ihrer Forderung selbstverständlich berücksichtigen.

Stundung, Ratenzahlungsvereinbarung etc.

Sollte Ihr Schuldner derzeit nicht in der Lage sein, Ihre Forderung als Ganzes zu begleichen, kann ich mit Ihrem Einverständnis eine Stundung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung verhandeln und für Sie vereinbaren.

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